Gewerbe An-/Ab-/Ummeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Gewerbeummeldung
Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Langenfeld
- Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
Gewerbeabmeldung
Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer:
45 Minuten Bearbeitungsdauer
Gebühren:
Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung des Landes, aktuell 100,- Euro
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Kontakte:
0541/123456-77
0541/123456-32
0541/123456-25